Punkteabbau?

Mit dem Fahreignungseminar

Das Fahreignungsseminar / FES

Seit dem 01.05.2014 wird das Aufbauseminar für Punkteauffällige und die verkehrspsychologische
Beratung im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems durch das „Fahreignungsseminar“
ersetzt.
Das Fahreignungsseminar soll Verkehrsteilnehmer die mehrfach auffällig geworden sind, dabei
unterstützen ihr Verkehrs-, Fahrverhalten zu überdenken sowie Hilfestellung zu bekommen um eine
Änderung zu einem verkehrssicheren Verhalten zu erreichen.

Freiwilliger Punkteabbau:

Das Fahreignungsseminar erfolgt auf freiwilliger Basis.
Durch den Besuch des Seminars  bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut
werden – allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren.
Beim Besuch des Seminars bei einem Stand von 6 bis 7 Punkten kann kein Punkt abgebaut werden.

Teilmaßnahmen:

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei aufeinander abgestimmten Teilmaßnahmen:
• einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme
und
• einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird in unserer Fahrschule durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Personen durchgeführt werden. Der Zeitabstand zwischen den Sitzungen muss mindestens 8 Tage betragen.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese erarbeiteten persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Der Zeitabstand zwischen den Sitzungen muss mindestens 3 Wochen betragen.

Hinweis: Die Verkehrspädagogische & Verkehrspsychologische Teilmaßnahme wird in unserer
Fahrschule durchgeführt.

Eine individuelle Beratung ist der einzige und richtige Weg,
vertrauen sie unserer langjährigen Erfahrung.