Handicap-Ausbildung
Mobil trotz Einschränkung – Spezielle Fahrausbildung  für Menschen mit Handicap bei uns!

Betroffene stehen oftmals hilflos vor der Entscheidung, wie bzw. ob sie die Fahrerlaubnis erwerben können. Grundsätzlich sollte jedem die Möglichkeit gegeben werden die Fahrerlaubnis zu erwerben, sofern die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gewährleistet ist und die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt werden.

Das Fahrerlaubnisrecht besagt:

Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei, wer die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Sofern keine Fremdgefährdung besteht, können Zweifel an der Fahreignung ausgeschlossen werden.

Verschiedene technische Umbauten bzw. Anpassungen am Kraftfahrzeug sind Dank modernster Technik möglich
Bei Fragen beraten wir sie gerne!