schild_gelbDie praktische Fahrerlaubnisprüfung kann frühestens 1 Monat vor erreichen des  Mindestalters für die beantragte Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden. Die theoretische Prüfung muss für die beantragte Fahrerlaubnisklasse bestanden sein.

Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse, ist die Ablegung einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung (Ausnahme Klasse L und  MOFA Prüfbescheinigung).

Der Bewerber soll in der praktischen Prüfung zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug seiner Fahrerlaubnisklasse im Straßenverkehr sicher, verkehrgerecht und umweltbewusst führen kann. Im Einzelnen setzt sich die Prüfung je nach Fahrerlaubnisklasse zusammen aus:

·          Fahrvorbereitung

·          Abfahrtkontrolle

·          Handfertigkeiten

·          Verbinden und Trennen von Anhängern

·          Grundfahraufgaben und

·          Prüfungsfahrt

Genaueres kann der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und der Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie) entnommen werden.

Bei den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE wird zudem ein gewisses Maß an Fahrfertigkeit gefordert.

Eine nicht bestandene Fahrerlaubnisprüfung darf in der Regel erst nach zwei Wochen wiederholt werden. Hinweis: Die Sperrfrist von 3 Monaten nach dritter nicht bestandener Fahrerlaubnisprüfung ist seit Sept. 2008 abgeschafft.