schild_gelb1Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Erreichung des Mindestalters für die beantragte Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Theorieprüfung ist die Vorlage der Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht, diese wird durch die Fahrschule ausgestellt.

Allgemein soll der Bewerber in der theoretischen Prüfung zeigen, dass er ausreichendes Wissen über die gesetzlichen Vorschriften und über umweltbewusste Fahrtechniken besitzt. Außerdem soll er zeigen, dass er mit den Gefahren im Straßenverkehr vertraut ist und weiß, wie er ihnen richtig begegnen kann.

Die theoretische Prüfung erfolgt seit 2010 am PC mit Fragen, die nach dem Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden. Die Fragen setzen sich aus dem Grundstoff für alle Fahrerlaubnisklassen und dem klassenspezifischen Zusatzstoff zusammen. Die einzelnen Fragen sind je nach ihrer eingeschätzten Wichtigkeit mit zwei bis fünf Fehlerpunkten belegt. Beim Überschreiten der zulässigen Fehlerpunktzahl (z. B. zehn Punkte bei Klasse B) ist die Prüfung nicht bestanden, oder wenn zwei Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten falsch beantwortet werden. Weiterhin wird die Prüfung bei Täuschungen oder Täuschungsversuchen als nicht bestanden gewertet.

Eine nicht bestandene theoretische Prüfung darf in der Regel nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Bis September 2008 galt die Regelung eines dreimonatigen Prüfungsverbots, dies ist jetzt abgeschafft worden und man darf auch nach der dritten nicht bestandenen Prüfung in zwei Wochen zur nächsten Prüfung.

Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung verlängert sich der Antrag auf Fahrerlaubnis um 12 Monate, somit hat man noch 1 Jahr Zeit die praktische Prüfung abzulegen. Wird in dieser Zeit die praktische Prüfung nicht bestanden oder nicht abgelegt, so erlischt der Antrag auf Fahrerlaubnis und es muss ggf. ein neuer bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.