Wie bekomme ich meinen Führerschein wieder?

Neuerteilung/Wiedererteilung

Wenn die Fahrerlaubnis durch das Gericht (Gerichtsurteil) oder die Fahrerlaubnisbehörde entzogen
wurde, erhält man den Führerschein nicht ohne Hürden zurück. Es muss ein Antrag auf Neuerteilung
zur Fahrerlaubnis gestellt werden. Hierzu ist meist die persönliche Vorsprache erforderlich!

Bei Vorliegen einer Sperrfrist, kann der Fahrerlaubnisantrag frühestens 3 Monate vor Ablauf erfolgen.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft anschließend, ob Bedenken gegen die Fahreignung vorliegen. Sind
seit des Entzugs der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde die neue
Fahrerlaubnis prüfungsfrei erteilen.

Bei Fahreignungsbedenken wird die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische
Untersuchung anordnen. Dazu möchten wir auf unserer Internetseite MPU verweisen.

Wichtiger Hinweis unsererseits:

Suche zuerst unsere Fahrschule auf und lasse dich ausreichend beraten.
Laufe nicht einfach zur Fahrerlaubnisbehörde oder Begutachtungsstelle.