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Jeder LKW- und Busfahrer muss an einer regelmäßigen Weiterbildung teilnehmen.

Das gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, also auch für diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzen und gewerblich tätig sind!

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

 

 

Die ersten 35 Stunden Weiterbildung müssen an folgenden Stichtagen absolviert sein:

  • Fahrer im Personenverkehr (Klassen D1, D): 10.09.2013
  • Fahrer im Güterverkehr (Klassen C1, C): 10.09.2014

In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Fristen bis zu 2 Jahren möglich.

Eine Pflicht zur Weiterbildung besteht für die Fahrerinnen und Fahrer.

  • nach dem 09. September 2008 für den Personenverkehr
  • nach dem 09. September 2009 für den Güterverkehr

Da nur sehr wenige Fahrschulen die Berechtigung zur Ausbildung besitzen, ist eine rechtzeitige Planung Ihrer Weiterbildungsverpflichtung dringend geboten.

Zu beachten ist auch, dass Aushilfskräfte von dieser Weiterbildungspflicht nicht ausgenommen sind, gleichfalls müssen auch selbst fahrende Unternehmer an dieser Weiterbildung teilnehmen.

Beachten Sie die extrem hohen Strafen, sollte ein Fahrer/in ohne gültige Grundqualifikation (ohne Eintragung der Ziffer 95 im Führerschein) tätig sein.

Unternehmer: Geldstrafe mind. 5000,00 € max. 20000,00 €
Fahrer/in: Geldstrafe mind. 500,00 € max. 5000,00 €