Ausländischen Führerschein umschreiben

Fahrerlaubnisse aus anderen Staaten

Fahrerlaubnisse aus anderen Staaten werden in
drei Kategorien unterteilt:

  1. Mitgliedstaat der EU oder des EWR
  2. Staaten und Fahrerlaubnis-Klassen nach Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung
  3. Andere Staaten (Drittstaaten)

Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten:

Fahrerlaubnisse aus diesen Staaten bleiben gültig, auch wenn der Fahrerlaubnisinhaber in
Deutschland seinen Wohnsitz nimmt. Sie müssen nicht umgetauscht werden.
Ausgenommen sind befristete Führerscheine. Steht die Verlängerung an, muss diese in Deutschland
nach deutschem Recht beantragt werden. Dies gilt auch für den Fall, wenn in das Dokument
Führerschein die Grundqualifikation für Lkw/Bus (Schlüsselzahl 95) einzutragen ist

Staaten und Fahrerlaubnisklassen nach Anlage 11 FeV:

Die lt. Anlage 11 genannten Fahrerlaubnisklassen werden ausbildungs- und prüfungsfrei
umgetauscht. Sehtest und Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung sind nicht erforderlich.
Beim Umtausch der Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus ist die Augenärztliche und Ärztliche Untersuchung
nur erforderlich wenn seit der Erteilung dieser Fahrerlaubnisklasse/n mehr als 5 Jahre vergangen
sind.
Binnen drei Jahren seit Wohnsitzbegründung in der BRD muss eine solche Fahrerlaubnis
umgeschrieben werden.

Drittstaatenregelung:

In diesen Fällen, muss der Antragsteller ein Passbild, Sehtest und den Nachweis über Erste-Hilfe-
Schulung mit 9 UE vorlegen. Soll die Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus umgeschrieben werden, ist die
Augen- und Ärztliche Untersuchung erforderlich. Es ist eine theoretische und eine praktische Prüfung
abzulegen. Eine Ausbildung ist nicht gefordert – aber eine Vorbereitung auf die Prüfungen macht den
Besuch der Fahrschule unerlässlich.

 

Binnen drei Jahren seit Wohnsitzbegründung in der BRD muss eine solche Fahrerlaubnis
umgeschrieben werden.

Ich stehe ihnen gerne beratend und vertraulich zur Seite!