Klasse A1 ohne Prüfung? – So geht’s!
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Berechtigung „Leichtkrafträder der Klasse A1“ ohne Prüfung zu fahren
Voraussetzung:
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
- Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme theoretische und praktische
Fahrerschulung B196, deren erfolgreicher Abschluss von der Fahrschule mit einer
Teilnahmebescheinigung bestätigt werden muss.
Schulungspflicht:
- 4 Theorieeinheiten à 90 Min spezifisch für Klasse A
- Die praktische Fahrerschulung besteht aus mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten
(bzw. 5 x 90 Minuten)
Inhalt der Fahrerschulung:
- Grundfahraufgaben, Fahren im Realverkehr, Land- und Autobahnfahrt.
Rechtliches wissen:
- Es wird mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 keine Fahrerlaubnis der Klasse A1
erworben - Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen
- Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung
erworben ein Leichtkraftrad der Klasse A1 zu fahren - Mit der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15
Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen
möglich - Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt nur im Inland (Deutschland) zum fahren
- Der Antrag zum Führerschein muss selbst nach der Fahrerschulung gestellt werden.
Führerschein Klasse A als Alternative
Der unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A hat einige Vorteile:
- Bei der Klasse A kann ohne erneute Ausbildung Zweiräder aller Größen und
Stärken gefahren werden - Mit der Klasse A darf im Ausland gefahren werden.
Der Aufwand und die Kosten für die Klasse A sind etwas höher als bei
Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Wir beraten Sie gerne : )