Klasse A1 ohne Prüfung? – So geht’s!
Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Berechtigung „Leichtkrafträder der Klasse A1“ ohne Prüfung zu fahren

Voraussetzung:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
  • Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme theoretische und praktische
    Fahrerschulung B196, deren erfolgreicher Abschluss von der Fahrschule mit einer
    Teilnahmebescheinigung bestätigt werden muss.

Schulungspflicht:

  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min spezifisch für Klasse A
  • Die praktische Fahrerschulung besteht aus mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten
    (bzw. 5 x 90 Minuten)

Inhalt der Fahrerschulung:

  • Grundfahraufgaben, Fahren im Realverkehr, Land- und Autobahnfahrt.

Rechtliches wissen:

  • Es wird mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 keine Fahrerlaubnis der Klasse A1
    erworben
  • Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen
  • Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung
    erworben ein Leichtkraftrad der Klasse A1 zu fahren
  • Mit der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15
    Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen
    möglich
  • Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt nur im Inland (Deutschland) zum fahren
  • Der Antrag zum Führerschein muss selbst nach der Fahrerschulung gestellt werden.

Führerschein Klasse A als Alternative

Der unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A hat einige Vorteile:

  • Bei der Klasse A kann ohne erneute Ausbildung Zweiräder aller Größen und
    Stärken gefahren werden
  • Mit der Klasse A darf im Ausland gefahren werden.

Der Aufwand und die Kosten für die Klasse A sind etwas höher als bei
Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Wir beraten Sie gerne : )