Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, denn bei diesem Thema möchten wir Sie umfangreich informieren.
Was soll mit dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erreicht werden?
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Wird überprüft, ob die Erwartungen erfüllt werden?
Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ wird bundesweit wissenschaftlich evaluiert. Für die Zwecke der Evaluation dürfen personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter erhoben und bis zum 31.12.2015 gespeichert werden.Die bisherigen Auswertungen haben gezeigt, dass Teilnehmer an BF 17 ein deutlich geringeres Unfall- und Deliktrisiko haben.
Welche Klassen können im Rahmen des Begleiteten Fahrens beantragt werden?
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens können nur die Klassen B und BE beantragt werden.
Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?
Die Begleitperson
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein
- muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen
- muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 3 Punkten im VZR belastet sein
- Wie viel kostet die Überprüfung und die Eintragung der Begleitperson
in der Prüfungsbescheinigung?
Nach Geb.Nr. 202.8 beträgt die Gebühr für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung 7,70 €.
Für die Überprüfung einer Begleitperson ist in Geb.Nr. 202.9 eine Rahmengebühr von 1,50 € bis 10,00 € vorgesehen.Kommt noch eine zusätzliche Gebühr für die Auskunft aus dem VZR in Betracht?
Ja, eine Gebühr von 3,30 € je Begleitperson kommt hinzu (Gebührennummer 143). - Welche besonderen Vorschriften gelten für die Ausbildung?
Gegenüber der Ausbildung von 18-Jährigen gibt es keine Besonderheiten. Bei der Ausbildung sind alle Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu beachten.Mit der Klasse B werden auch die Klassen M, L und S erteilt und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen. Dürfen Kraftfahrzeuge dieser Klassen auch ohne Begleitperson gefahren werden?
Ja.Wann beginnt die Probezeit bei BF 17?
Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Genügt es, wenn der Führerscheinantrag vom Bewerber unterschrieben ist oder müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben? Der Führerscheinantrag bedarf der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, d.h. der Erziehungsberechtigten. - Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?
Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.Gibt es Muster für die erforderlichen Beiblätter zum Führerscheinantrag?
Ja. Verschiedene Behörden haben ihre eigenen Muster entwickelt.
Diese erhalten Sie in unserer FahrschuleWird die Erteilung der Fahrerlaubnis im Rahmen von BF 17 durch Aushändigung der Prüfungsbescheinigung auch im Zentralen Fahrerlaubnisregister vermerkt?
Ja, die Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. - Wer händigt die Prüfungsbescheinigung dem Bewerber aus?
Da mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung die Fahrerlaubnis erteilt wird, gelten die Regelungen über die Aushändigung des Führerscheins. Das heißt, wenn der Antragsteller am Tag der praktischen Prüfung bereits 17 Jahre alt ist, wird die Prüfungsbescheinigung in der Regel nach bestandener Prüfung vom Sachverständigen ausgehändigt.Kann in begründeten Ausnahmefällen zusätzlich sowohl die Prüfungsbescheinigung zum Fahren in Begleitung als auch ein Führerschein mit Auflagen beantragt werden, damit der Jugendliche berechtigt ist, alleine in die Schule oder zur Arbeit zu fahren?
Dies ist in besonders gelagerten Härtefällen möglich. Allerdings gelten für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Auflagen und die Ausstellung des Führerscheins die üblichen Vorgaben: - Der Härtefall muss nachgewiesen und im Antrag ausreichend begründet werden.
- In der Regel muss der Antragsteller in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung seine Eignung nachweisen.