Grundausbildung:
Die praktische Mindestausbildung beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen Fahrausbildung (Sonderfahrten) abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von der jeweiligen Fähig- und Fertigkeit eines jeden Fahrschülers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die notwendigen Voraussetzungen erfüllt oder nicht.
Überlandfahrten:
Schulung auf Bundes- oder Landstrassen (Überlandfahrten, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten)
Autobahnfahrten:
Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, der durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens 1 Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Strassen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h)
Nachtfahrten:
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den ÜL- und AB-Fahrten, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstrassen in Stunde zu je 45 Minuten)
Die Grundausbildung sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) begonnen wird.

Information Klasse AM

Information Klasse AM

Information Klasse A1

Information Klasse A2

Information Klasse B

Information Klasse B17

Information Klasse B96

Information Klasse BE

Information Klasse C1

Information Klasse C1E

Information Klasse C

information Klasse CE

Information Klasse D1

Information Klasse D1E

Information Klasse D

Information Klasse DE

Information Klasse T

Information Klasse L
