Krafträder mit:
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
Leistung über 15 kW
schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A – 21 Jahre für Trikes – 24 Jahre beim Direkterwerb
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich.