Krafträder mit:

Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit

Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
Leistung über 15 kW

schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein, 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A – 21 Jahre für Trikes – 24 Jahre beim Direkterwerb

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung erforderlich.