Project Description

Zugmaschinen

  • für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
  • ab 16 Jahren

Selbstfahrende Arbeitmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
  • ab 16 Jahren

zG: zulässige Gesamtmasse – bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

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