Project Description
Zugmaschinen
- für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
- ab 16 Jahren
Selbstfahrende Arbeitmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
- ab 16 Jahren
zG: zulässige Gesamtmasse – bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit