Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Die MPU (Medizinisch- Psychologische Untersuchung), wird im Volksmund auch Idiotentest genannt.
Sie ist ein gerichtlich oder behördlich angeordnetes Verfahren, in dem geprüft werden soll, ob eine Person geeignet ist, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.
Hierbei geht es allerdings nicht wie bei der Fahrerlaubnisprüfung um die Überprüfung ihres Können oder Wissens sondern um ihre charakterliche Eignung.
Anlass für eine Begutachtung ist dann gegeben, wenn einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen wurde und dieser eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt hat.
Ein häufiger Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang mit Fahren nach Alkoholgenuss gegeben.
Zur MPU müssen Personen, die Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung geweckt haben:
- Wer mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister hat
- Wer alkoholisiert ein Kraftfahrzeug geführt hat (bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille)
- Wer unter Drogen bzw. Medikamenteneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat (nachweisbar übers Blutbild)
- Wer wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat (so ist die Beibringung eines MPU-Gutachtens anzuordnen)
- Wer mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist.
- Wer eine Straftat begangen hat die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht.
- Wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential besteht
Wenn man die Eignung der untersuchten Person feststellt, spricht man immer vom positiven Gutachten. Kann man von der untersuchten Person, die Eignung nach dem Gutachten nicht feststellen, so liegt ein negatives Gutachten vor.