Aufbauseminar ASF
Umgangssprachlich „Nachschulungskurs“
Wann kommt es zu der Teilnahme an einem Aufbauseminar?
Du hast den Führerschein auf Probe, die Probezeit beträgt ab Aushändigung des Führerscheins 2 Jahre. Sollte es in dieser Zeit zu einem Verstoß aus dem Katalog A oder zu 2 Verstößen aus dem Katalog B kommen (Entscheidend ist der Tattag), wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (Nachschulung) durch die Verwaltungsbehörde angeordnet. Die Probezeit verlängert sich nun um weitere 2 Jahre! (Vom Aushändigungsdatum an also 4 Jahre)
Solltest Du nun wieder (also ein zweites mal innerhalb der Probezeit) nach dem Katalog A oder 2x Katalog B auffallen, so wirst Du von der Verwaltungsbehörde verwarnt und Dir wird nahe gelegt, innerhalb von 2 Monaten an einer „Verkehrspsychologischen Beratung“ teilzunehmen.
Solltest Du nun noch einmal (also ein drittes mal innerhalb der Probezeit) nach dem Katalog A oder 2x nach dem Katalog B auffallen, so hast du deine nicht Eignung dargelegt, jetzt kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis!
Wer der Meinung ist, er müsste an dem Seminar nicht teilnehmen oder die gesetzte Frist zum besuch des Seminars nicht einhalten, der muss auch damit rechnen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Was passiert bei einem solchen Seminar?
Eines darf ich im Vorfeld schon verraten: Mit dem normalen Fahrschulunterricht hat es nichts zu tun. Die Seminarziele unterscheiden sich von dem normalen Unterricht entschieden.
- Entwicklung risikobewusster Einstellungen im Straßenverkehr
- Entwicklung eines sicheren und rücksichtsvollen Verhaltens
- Verbesserung der Gefahrenerkennung und Förderung des Risikobewusstseins
Wie läuft das Aufbauseminar ab:
In einem Zeitraum von mind. 2 Wochen, jedoch nicht mehr als 4 Wochen hat das Seminar zu erfolgen. Es müssen mind. 6 Teilnehmer an der ersten Sitzung teilnehmen, jedoch dürfen es auch nicht mehr als 12 Teilnehmer sein.
Es sind 4 Sitzungen je 135 Min. und eine Beobachtungsfahrt (diese hat zwischen der 1. u.2.Sitzung stattzufinden) zu absolvieren.
Der Termin zur ersten Sitzung wird durch die Fahrschule festgelegt, die weiteren Sitzungstermine erfolgen durch gemeinsame Absprache aller Seminarteilnehmer.
Am Ende des Seminars wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Diese muss der Verwaltungsbehörde (Fristgerecht) vorgelegt werden, damit es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.