Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
setzt Klasse D1 voraus
schließt Klassen BE und C1E ( sofern Klasse C1 vorhanden) mit ein
ab 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer “spezifischen Berufsausbildung”
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