Zugmaschinen
für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
ab 16 Jahren
Selbstfahrende Arbeitmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
ab 16 Jahren
zG: zulässige Gesamtmasse – bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
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