Zugmaschinen

für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
ab 16 Jahren

Selbstfahrende Arbeitmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit

bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
ab 16 Jahren

zG: zulässige Gesamtmasse – bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit