Zugmaschinen
für Land- oder Forstwirschaftliche Zwecke
bbH max 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Schließt Klasse AM, L mit ein – 16 Jahre
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