Zugmaschinen

für Land- oder Forstwirschaftliche Zwecke
bbH max 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger

Schließt Klasse AM, L mit ein – 16 Jahre